Im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung werden Verstöße oft mit Bußgeldern in Höhe von 2-4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes bestraft. Personenbezogene Daten weisen allerdings unterschiedliche Löschfristen auf, an die man sich zwingend halten muss, um einem derartigen Bußgeld entgehen zu können. Doch was ist, wenn eine betroffene Person von Ihrem Recht auf Löschung Gebrauch macht? Es reicht nicht einfach abzuwarten bis jemand seine Rechte geltend macht, schon vorher ist es notwendig mit einem vernünftigen Plan an die Sache ranzugehen.
In der DSGVO und im neuen Bundesdatenschutzgesetz gibt es Anhaltspunkte für die Erstellung eines Löschkonzepts.
Der permanente Widerspruch von Aufbewahrungspflichten und Fristen zur Löschung personenbezogener Daten macht ein schriftliches Löschkonzept zur Dokumentation von Sinn und Zweck der Datenerhebung eigentlich unverzichtbar.
Stefan Köster (Datenschutzbeauftragter) wird Ihnen in 120 Minuten vorstellen, wie Sie für Ihre Endkunden datenschutzkonforme Löschkonzepte ausarbeiten können und so Ihr eigenes Dienstleistungsportfolio erweitern können.
Inhalte:
- Löschfristen bei personenbezogenen Daten
- Technische Herausforderungen eines Löschkonzeptes
- Was muss ein Löschkonzept beinhalten